Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zuchthofs Klatte
Alle Stuteneigentümer, die Hengste und Leistungen der EU-Station Zuchthof Klatte (D-KBP-031-EWG) in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehenden Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Die Decksaison beginnt am 15. Februar 2025 und endet am 15. August 2025.
I. Samenbestellung
Bitte geben Sie Ihre Samenbestellung telefonisch (04472/947510), per Mail (info@klatte.de) oder über das Samenbestellformular auf unserer Website ab. Wenn Sie über die Webseite bestellen, ist die Bestellung erst nach Bestätigung gültig.
Folgende Angaben müssen bei der Samenbestellung eingereicht werden:
• gewünschter Hengst
• Name des Züchters, vollständige Anschrift, Tel.-Nr. und E-Mail-Adresse
• genaue Versandanschrift, falls abweichend vom Züchter
• Angaben der Stute (Name, Lebensnummer, Abstammung)
WICHTIG: Der gelieferte Samen darf nur für die angemeldete Stute verwendet werden!
• Anschrift des besamenden Tierarztes/Verwenders
• Mitgliedsnummer des Zuchtverbandes, bei dem die Besamung gemeldet werden soll
(Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter einzureichen)
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Kosten bei Hengsten, die im Ausland stationiert sind. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf mehrere Portionen pro Rosse.
Bestellzeiten:
a) für Sperma der Hengste, die im Tagesversand (HippoXpress) verschickt werden können bzw. alle Hengste, die im Ausland stationiert sind: bis 8 Uhr morgens
b) für den Über-Nacht-Versand, der in Deutschland stationierten Hengste (NightStar oder andere entsprechende Dienstleister): bis 10 Uhr morgens
c) Bestellungen können auch jeden Tag auf dem Zuchthof Klatte, von den dort stationierten Hengsten, persönlich von 11 – 17 Uhr abgeholt werden.
c) Samenbestellungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in und aus dem Ausland, sind nur nach vorheriger Anmeldung am Freitag bis 10 Uhr möglich. Samenlieferungen können nur mit einem gültigen amtstierärztlichen Attest ins oder aus dem Ausland verschickt werden.
e) Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Stuteneigentümers. Bitte beachten Sie die zusätzlichen Kosten für den Samenversand in das und aus dem Ausland: so fallen für jeden Versand Kosten für das amtl. Veterinärattest oder auch für den Zoll an, die zu Lasten des Stutenbesitzers gehen und nach Aufwand weiterberechnet werden.
f) Der Zuchthof Klatte haftet für keinerlei Mängel in Bezug auf die Lieferung von Sperma. In dem eventuellen Fall einer verspäteten oder fehlerhaften Lieferung ist der Zuchthof Klatte keinesfalls für irgendeine Art von Schäden, die dadurch entstehen können, verantwortlich.
g) für den Versand von Frisch- und TG-Samen in das In- und aus dem Ausland ist darauf zu achten, dass wir das zuständige Veterinäramt rechtzeitig informieren müssen. Bitte registrieren Sie Ihre Adresse in der Europäischen Datenbank von Traces. Ihre Adresse muss gültig sein, sonst können wir keinen Samen verschicken.
II.Verfügbarkeit und Bestellung der Hengste auf dem Zuchthof Klatte
Innerhalb Deutschlands kann an allen Tagen, bis auf Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen (regional beschränkt), Samen verschickt werden. Bei stark frequentierten Hengsten behält sich die Deckstation vor, die Samenabgabe pro Rosse/Stute einzuschränken. Im Inland versenden wir vorrangig Frischsamen. Sollte jedoch ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, bieten wir Ihnen an, wenn möglich, TG-Sperma einzusetzen, oder auf Wunsch einen anderen Hengst der Station zu nutzen. In Rechnung gestellt wird nur der zuletzt in Anspruch genommene Hengst. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Teilrückzahlung besteht grundsätzlich nicht. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen, Reklamationen sind am Folgetag zu melden, ansonsten wird der Transport in Rechnung gestellt. Der Versand von Samen ins Ausland erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorkasse.
III. Decktaxensplitting und Bezahlung für Frischsamenlieferungen der im Katalog aufgeführten Hengste
a.) Die Besamungstaxe ist der erste Teil der Decktaxe, gilt bei der ersten Frischsamenbestellung unserer Hengste und ist gültig für die gesamte Dauer der Decksaison. Sie ist vom Züchter in jedem Fall zu bezahlen. Sie deckt den Aufwand der Spermagewinnung und Aufbereitung des Frischsamens ab, sowie anteilige Kosten der Vermarktung und administrativen Aufwands. Es besteht kein Anspruch auf Gutschriften oder Rabatte bei der Besamungstaxe. Die Besamungstaxe wird bei der ersten Besamung Ihrer Stute fällig. Nicht enthalten sind die Kosten für das Veterinärattest, Spermaversand, Tierarztkosten sowie Pensionskosten. Sollte das Geld 14 Tage nach Erhalt der Rechnung nicht bezahlt sein, behalten wir uns vor, weitere Spermalieferungen einzustellen. Bei Nichtträchtigkeit wird die Besamungstaxe im Folgejahr nicht auf die Decktaxe angerechnet.
TG-Decktaxensplitting bei einigen Hengsten auf Anfrage.
b.) Der zweite Teil der jeweiligen Decktaxe ist die Trächtigkeitstaxe und wird 60 Tage nach der letzten Besamung in Rechnung gestellt. Für Stuten, die nicht tragend geworden sind ist eine tierärztliche Bescheinigung 60 Tage nach der letzten Besamung, spätestens jedoch zum 30. September 2025 dem Zuchthof Klatte vorzulegen. Falls die erforderliche Bescheinigung nicht fristgerecht zugesandt wird, ist das volle Deckgeld zu zahlen.
c.) Bei den Hengsten für die das Angebot „Youngster - Special“, muss die Trächtigkeitstaxe des Deckgeldes, spätestens 48 Stunden nach der Geburt des Fohlens bezahlt werden. Die Rechnung wird am 1. des Monats, in dem das Fohlen erwartet wird, zugesandt. Erst nach vollständiger Zahlung des Deckgeldes wird ein Deckschein erstellt.
Kontoverbindungen
Volksbank Lastrup (Kontoinhaber Henrik Klatte)
IBAN: DE51 2806 7257 0012 2289 00
BIC: GENODEF1LAP
IV. Decktaxen, Preise
Die angegebenen Decktaxen sowie Transportkosten oä. sind zzgl. MwSt.
Bei Besamung von zwei oder mehr Stuten, bieten wir günstigere Konditionen (ausgenommen sind Hengste unserer Partnerstationen) an. Für nähere Informationen sprechen Sie uns gerne an.
V. TG-Sperma
TG-Sperma wird nur gegen Vorkasse verschickt und pro Portion/Paillette abgerechnet. Darin sind die Kosten für Rückversand und Ausstellung des Veterinärattestes nicht eingeschlossen. Diese Kosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde oder dessen Tierarzt/Besamungsstation muss einen gekühlten Container an den Zuchthof Klatte schicken, der rechtzeitig eintreffen muss. TG- Sperma darf nur für den Einsatz in der künstlichen Besamung verwendet werden. Die Verwendung für Embryotransfer und ICSI darf nur mit vorheriger Zustimmung des Zuchthofs Klatte in Schriftform erfolgen. Die Abgabe des Tiefgefrierspermas erfolgt nur an anerkannte Besamungsstationen, Samendepots und Tierärzte. Die Weitergabe des TG-Spermas an Dritte, sowie das Splitten der Portion ist verboten, Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Pro verkaufte Portion wird nur ein Deckschein ausgestellt.
Die Besamung mit TG-Sperma von den Hengsten Kannan, Chilli Willi und Candy de Nantuel findet ausschließlich bei uns in Klein Roscharden auf Station statt. Ein Versand des TG-Spermas der oben genannten Hengste ist nicht möglich.
Für die TG-Hengste fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60 EUR pro Bestellung an. Preise TG-Sperma (pro Portion) von allen Hengsten in der Frischbesamung auf Anfrage.
VI. Embryotransfer/ICSI
Embryotransfer muss bei der ersten Bestellung gemeldet werden. Bei Embryotransfer ist die volle Decktaxe für jeden erfolgreich gespülten Embryo fällig. Der spülende Tierarzt oder der Stutenbesitzer, muss Angaben über den Verbleib der gespülten Embryonen machen, sowie das Spülprotokoll unverzüglich übermitteln. Der Stutenhalter muss dem Zuchthof Klatte eine vom Tierarzt oder dem Embryotransferzenter ausgestellte und unterzeichnete Übersicht über die Anzahl der Spülungen und die Anzahl der (erfolgreichen) implantierten Embryonen pro Stute zukommen lassen. Falls die Transplantation des Embryos nicht erfolgreich verlaufen ist, gilt diese Übersicht als Güstbescheinigung.
VII. Gaststuten und Pension
Es stehen Boxen zur Verfügung. Pensionskosten 15 Euro (zzgl. MwSt.) pro Tag/Stute, ab dem 3. Tag nach der letzten Besamung 18 Euro (zzgl. MwSt.) pro Tag inkl. Paddock Service. Wir empfehlen für alle Stuten vor ab eine aktuelle Tupferprobe mit dem Haustierarzt durchzuführen. Stuten, die bei uns auf Station besamt werden, müssen gegen Influenza und Tetanus geimpft sein. Ein aktueller Herpes-Schutz wird empfohlen. Einstallung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung (833, 834 BGB), hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
VIII. Gynäkologischer Gesundheitsdienst
Täglich, außer an Sonn- und Feiertagen, wird der Gesundheitsdienst durch die Tierärztin Alexandra Klatte durchgeführt. Bei Interesse sprechen Sie uns an.
IX. Hinweis
Aufgrund der geltenden Leistungsprüfungsordnung (LPO) für Hengste, weist der Hengsthalter ausdrücklich darauf hin, dass der Deckeinsatz seiner Hengste vor der vollständigen Ablegung der Leistungsprüfung auf Risiko des Züchters erfolgt. Sollte ein Hengst den Eintrag ins HB I nicht schaffen, stellt der Zuchtverband für dessen Fohlen lediglich Geburtsbescheinigungen aus. Da nicht alle Hengste jedes Jahr in allen Verbänden fortgeschrieben werden, fallen evtl. zusätzliche Kosten bei der Registrierung (Einzeldeckgenehmigung) des Fohlens für den Züchter an. Für Besamungen außerhalb unserer Station, übernimmt der Zuchthof Klatte keine Haftung.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist Lastrup/Cloppenburg, auch bei gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüchen aus dieser Geschäftsbindung.