Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zuchthofs Klatte
Alle Stuteneigentümer, die Hengste und Leistungen der EU-Station Zuchthof Klatte (D-KBP-031-EWG) in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehenden Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Im Übrigen gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen des Oldenburger Verbandes. Die Decksaison beginnt am 15. Februar 2024 und endet am 15. August 2024.
I Samenbestellung
Bitte geben Sie Ihre Samenbestellung telefonisch (04472/947510), per Mail (info@klatte.de) oder über das Samenbestellformular auf unserer Website ab. Wenn Sie über die Webseite bestellen, ist die Bestellung erst nach Bestätigung gültig.
Folgende Angaben müssen bei der Samenbestellung eingereicht werden:
• Gewünschter Hengst
• Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers mit Tel.Nr. und E-Mail
• Angaben der Stute (Name, Lebensnummer, Abstammung, Zuchtverband)
• Vollständige abweichende Lieferadresse, sowie Adresse des Tierarztes
• Mitgliedsnummer beim Zuchtverband, dem die Bedeckung gemeldet werden soll
(Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison bei uns einzureichen)
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Kosten bei Hengsten, die im Ausland stationiert sind. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf mehrere Portionen pro Rosse.
Bestellzeiten:
a) für Sperma der Hengste, die im Tagesversand (HippoXpress) verschickt werden können bzw. alle Hengste, die im Ausland stationiert sind: 8 Uhr morgens
b) für den Über-Nacht-Versand, der in Lastrup stationierten Hengste (NightStar oder andere entsprechende Dienstleister): 10 Uhr morgens
c) Samenbestellungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in und aus dem Ausland, sind nur nach vorheriger Anmeldung am Freitag bis 10 Uhr möglich. Samenlieferungen können nur mit einem gültigen amtstierärztlichen Attest ins oder aus dem Ausland verschickt werden.
d) Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Stuteneigentümers. Bitte beachten Sie die zusätzlichen Kosten für den Samenversand aus dem Ausland: so fallen für jeden Versand Kosten für das amtl. Veterinärattest oder auch für den Zoll an, die zu Lasten des Stutenbesitzers gehen und nach Aufwand weiterberechnet werden. Sollte eine Sendung in Verzug sein, müssen Reklamationen umgehend innerhalb von 24 Stunden schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten werden die Versandkosten in Rechnung gestellt.
e) Bestellungen können auch jeden Tag auf dem Zuchthof Klatte, von den dort stationierten Hengsten, persönlich von 11 – 17 Uhr abgeholt werden.
f) bei Samenbestellungen in und aus dem Ausland ist darauf zu achten, dass Lieferadresse und Adresse des Tierarztes im TRACES-System validiert sein müssen, ansonsten kann kein Versand statt finden
II.Verfügbarkeit und Bestellung der Hengste auf dem Zuchthof Klatte
Innerhalb Deutschlands kann an allen Tagen, bis auf Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen (regional beschränkt), Samen verschickt werden. Bei stark frequentierten Hengsten behält sich die Deckstation vor, die Samenabgabe pro Rosse/Stute einzuschränken. Im Inland versenden wir vorrangig Frischsamen. Sollte jedoch ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, bieten wir Ihnen an, wenn möglich, TG-Sperma einzusetzen, oder auf Wunsch einen anderen Hengst der Station zu nutzen. In Rechnung gestellt wird nur der zuletzt in Anspruch genommene Hengst. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Teilrückzahlung besteht nicht. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen, Reklamationen sind am Folgetag zu melden, ansonsten wird der Transport in Rechnung gestellt. Der Versand von Samen ins Ausland erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorkasse.
III. Decktaxensplitting und Bezahlung für Frischsamenlieferungen der im Katalog aufgeführten Hengste
a.) Die Besamungstaxe von 300,- EUR ist der erste Teil der Decktaxe, gilt bei der ersten Frischsamenbestellung unserer Hengste und ist gültig für die gesamte Dauer der Decksaison. Sie ist vom Züchter in jedem Fall zu bezahlen. Sie deckt den Aufwand der Spermagewinnung und Aufbereitung des Frischsamens ab, sowie anteilige Kosten der Vermarktung und administrativen Aufwands. Es besteht kein Anspruch auf Gutschriften oder Rabatte bei der Besamungstaxe. Die Besamungstaxe wird bei der ersten Besamung Ihrer Stute fällig. Nicht enthalten sind in der Besamungstaxe die Kosten für das Veterinärattest, Spermaversand, Tierarztkosten sowie Pensionskosten. Sollte das Geld 14 Tage nach Erhalt der Rechnung nicht bezahlt sein, behalten wir uns vor, weitere Spermalieferungen einzustellen. Bei Nichtträchtigkeit wird die Besamungstaxe im Folgejahr nicht auf die Decktaxe angerechnet. TG-Decktaxensplitting bei einigen Hengsten auf Anfrage.
b.) Der zweite Teil der jeweiligen Decktaxe ist die Trächtigkeitstaxe und erst bei nachgewiesener Trächtigkeit Ihrer Stute fällig. Stichtag ist die Trächtigkeit am 60. Tag nach der letzten Besamung. Der Nachweis der Nichtträchtigkeit, ist vom Züchter mit einem schriftlichen Zeugnis vom behandelnden Tierarzt, an den Zuchthof Klatte, bis spätestens dem 30. September 2024, unaufgefordert vorzulegen. Bei Nichtvorliegen eines maximal zum 60. Trächtigkeitstag erstellten tierärztlichen Nachweises der Nichtträchtigkeit, innerhalb von 14 Tagen, wird die Trächtigkeitstaxe automatisch fällig. Dies gilt auch für eine zum späteren Zeitpunkt festgestellte Nichtträchtigkeit.
c.) Bei den Hengsten für die das Angebot „Youngster - Special“, muss die Trächtigkeitstaxe des Deckgeldes, spätestens 48 Stunden nach der Geburt des Fohlens bezahlt werden. Die Rechnung wird am 1. des Monats, in dem das Fohlen erwartet wird, zugesandt. Erst nach vollständiger Zahlung des Deckgeldes wird ein Deckschein erstellt.
Kontoverbindungen
Volksbank Lastrup (Kontoinhaber Henrik Klatte)
IBAN: DE51 2806 7257 0012 2289 00
BIC: GENODEF1LAP
IV. Decktaxen, Preise
Die angegebenen Decktaxen sowie Transportkosten oä. sind exkl. MwSt.
Bei Besamung von zwei oder mehr Stuten, bieten wir günstigere Konditionen (ausgenommen sind Hengste unserer Partnerstationen) an. Für nähere Informationen sprechen Sie uns gerne an.
V. TG-Sperma
TG-Sperma wird nur gegen Vorkasse verschickt und pro Portion/Paillette abgerechnet. Darin sind die Kosten für Rückversand und Ausstellung des Veterinärattestes nicht eingeschlossen. Diese Kosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde oder dessen Tierarzt/Besamungsstation muss einen gekühlten Container an den Zuchthof Klatte schicken, der rechtzeitig eintreffen muss. TG- Sperma darf nur für den Einsatz in der künstlichen Besamung verwendet werden. Die Verwendung für Embryotransfer und ICSI darf nur mit vorheriger Zustimmung des Zuchthofs Klatte in Schriftform erfolgen. Die Abgabe des Tiefgefrierspermas erfolgt nur an anerkannte Besamungsstationen, Samendepots und Tierärzte. Die Weitergabe des TG-Spermas an Dritte, sowie das Splitten der Portion ist verboten, Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Pro verkaufte Portion wird nur ein Deckschein ausgestellt. Die TG – Besamungstaxe ist in jedem Fall fällig und es besteht kein Anspruch auf Gutschrift bei Nichtträchtigkeit.
Die Besamung mit TG-Sperma von den Hengsten Kannan, Chilli Willi und Candy de Nantuel findet ausschließlich bei uns in Klein Roscharden auf Station statt. Ein Versand des TG-Spermas der oben genannten Hengste ist nicht möglich.
Für die TG-Hengste fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60 EUR pro Bestellung an. Preise TG-Sperma (pro Portion) von allen Hengsten in der Frischbesamung auf Anfrage.
VI. Embryotransfer/ICSI
Embryotransfer muss bei der ersten Bestellung gemeldet werden. Bei Embryotransfer ist die volle Decktaxe für jeden erfolgreich gespülten Embryo fällig. Der spülende Tierarzt oder der Stutenbesitzer, muss Angaben über den Verbleib der gespülten Embryonen machen, sowie das Spülprotokoll unverzüglich übermitteln. Der Stutenhalter muss dem Zuchthof Klatte eine vom Tierarzt oder dem Embryotransferzenter ausgestellte und unterzeichnete Übersicht über die Anzahl der Spülungen und die Anzahlt der (erfolgreichen) implantierten Embryonen pro Stute zukommen lassen. Falls die Transplantation des Embryos nicht erfolgreich verlaufen ist, gilt diese Übersicht als Güstbescheinigung.
VII. Gaststuten und Pension
Es stehen Boxen zur Verfügung. Pensionskosten 15 Euro pro Tag/Stute, ab dem 3. Tag nach der letzten Besamung 18 Euro pro Tag inkl. Paddockservice. Stuten, die bei uns auf Station besamt werden, müssen gegen Influenza, Tetanus und Herpes geimpft sein. Einstallung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung (833, 834 BGB), hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
VIII. Gynäkologischer Gesundheitsdienst
Täglich, außer an Sonn- und Feiertagen, wird der Gesundheitsdienst durch die Tierärztin Alexandra Klatte durchgeführt. Bei Interesse sprechen Sie uns an.
IX. Hinweis
Hengste, insbesondere die Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, werden erst nach abgeschlossener und bestandener HLP ins HB I eingetragen und danach kann erst eine vollständige Registrierung der Fohlen stattfinden. Wir werden alle Hengste, die im Deckeinsatz stehen und noch nicht im HB I eingetragen sind, zu den vorgesehenen HLP anmelden. Sollte ein Hengst die Prüfung nicht bestehen, sind wir nicht verpflichtet, die Prüfung zu wiederholen. Sollte ein Hengst den Eintrag ins HB I nicht schaffen, können von den Verbänden nur Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden. Da nicht alle Hengste jedes Jahr in allen Verbänden fortgeschrieben werden, fallen evtl. zusätzliche Kosten bei der Registrierung (Einzeldeckgenehmigung) des Fohlens für den Züchter an. Für Besamungen außerhalb unserer Station, übernimmt der Zuchthof Klatte keine Haftung.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist Lastrup/Cloppenburg, auch bei gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüchen aus dieser Geschäftsbindung.