Zuchthof Klatte Hengste 2021

45 marktung und administrativem Aufwand. Es besteht kein Anspruch auf Gutschriften oder Rabatte bei der Besamungstaxe. Die Besamungstaxe wird bei der ersten Besamung Ihrer Stute fällig. Nicht enthalten in der Besamungstaxe sind die Kosten für das Veterinärattest, Spermaversand, Tierarztkosten sowie Pensionskosten. Sollte das Geld 14 Tage nach Erhalt der Rechnung nicht bezahlt sein, behalten wir uns vor, weitere Spermalieferungen einzu- stellen. 2. Der zweite Teil der jeweiligen Decktaxe ist die Trächtigkeitstaxe und erst bei nachge- wiesener Trächtigkeit Ihrer Stute fällig. Stichtag ist die Trächtigkeit am 60. Tag nach der letzten Besamung. Der Nachweis der Nichtträchtigkeit ist vom Züchter mit einem schriftlichen Zeugnis vom behandelnden Tierarzt an den Zuchthof Klatte bis spätestens dem 1. Oktober 2020 unaufgefordert vorzulegen. Bei Nichtvorliegen eines maximal zum 60. Trächtigkeitstag erstellten tierärztlichen Nachweises der Nichtträchtigkeit innerhalb von 14 Tagen wird die Trächtigkeitstaxe automatisch fällig. Dies gilt auch für eine zum späteren Zeitpunkt festgestellte Nichtträchtigkeit. Bei Nichtträchtigkeit wird die Besa- mungstaxe im Folgejahr nicht auf die Decktaxe angerechnet. Kontoverbindungen Volksbank Lastrup (Kontoinhaber ist Henrik Klatte) IBAN: DE51 2806 7257 0012 2289 00 • BIC: GENODEF1LAP Decktaxen, Preise Die angegebenen Decktaxen sind Endpreise inkl. MwSt.. Bei Besamung von zwei oder mehr Stuten bieten wir günstigere Konditionen (ausgenommen sind Hengste unserer Partn- erstationen). Für nähere Informationen sprechen Sie uns gerne an. Embryotransfer Embryotransfer muss bei der ersten Bestellung gemeldet werden. Bei Embryotransfer ist die volle Decktaxe für jeden erfolgreich gespülten Embryo fällig. Der spülende Tierarzt oder der Stutenbesitzer muss Angaben über den Verbleib der gespülten Embryonen machen. Bei meh- reren gespülten Embryonen gelten gesonderte Preiskonditionen. Gaststuten und Pension Es stehen Boxen zur Verfügung. Pensionskosten 12 Euro pro Tag/Stute. Pension erfolgt auf Gefahr des Eigentümers, jedoch haftet der Hengsthalter für Schäden, welche durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig, verursacht wurden. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung (833, 834 BGB) hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Stuten, die bei uns auf Station besamt werden, müs- sen gegen Influenza und Tetanus geimpft sein und eine Herpes-Impfung wird angeraten. Gynäkologischer Gesundheitsdienst Täglich, außer an Sonn- und Feiertagen, wird der Gesundheitsdienst durch die Tierärztin Al- exandra Klatte durchgeführt. Bei Interesse sprechen Sie uns an. Für Besamungen außer- halb unserer Station übernimmt der Zuchthof Klatte keine Haftung. TG-Sperma TG-Sperma wird nur gegen Vorkasse verschickt und pro Portion/Paillette, Nutzungsvereinba- rung und Stute abgerechnet. Eine Portion bildet eine Besamung aus einer Anzahl von Pail- letten auf Grundlage der Errechnung während des Einfrierens. Das Splitten einer Portion ist nicht zulässig und wird mit einer Buße von 2.500 EUR geahndet. Verwendung des TG-Spermas erfolgt auf Risiko des Stutenbesitzers / Käufers, es besteht keinerlei Anspruch sowie Ersat- zanspruch gegenüber dem Zuchthof Klatte. Das Tiefgefriersperma ist nur für den Einsatz in der konventionellen künstl. Besamung oder durch Embryotransfer einzusetzen. Die Verwen- dung des Samens für ICSI oder andere fortgeschrittene Fortpflanzungstechniken ist nur nach vorheriger Absprache zulässig. Die Besamung mit TG-Sperma von den Hengsten Chilli Willi, Kannan und Mylord Carthago fin- det ausschließlich bei uns in Klein Roscharden auf Station statt. Ein Versand des TG-Spermas der oben genannten Hengste ist nicht möglich. Für die Bearbeitung, die Ausstellung des Veterinärattests, den Versands, sowie für das Beschicken des Containers mit Flüssigstickstoff fallen individuelle Kosten an. Sollte der Container nicht innerhalb von acht Tagen nach Erhalt auf den Rückweg gebracht werden, behält sich der Zuchthof Klatte vor, den Verlust des Containers mit 1.200 Euro in Rechnung zu stellen. Für die TG-Hengste fällt außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 EUR pro Be- stellung an. Preise TG-Sperma (pro Portion) von allen Hengsten in der Frischbesamung auf Anfrage. Besuchszeiten An Wochentagen von 10.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 17.00 Uhr oder nach Absprache. An Sonn- und Feiertagen bitten wir Sie, vormittags unseren Stall zu besuchen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lastrup/Cloppenburg, auch bei gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüchen aus die- ser Geschäftsbindung.

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