Zuchthof Klatte Hengste 2021
44 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zuchthofes Klatte Alle Stuteneigentümer, die Hengste und Leistungen der EU-Station Zuchthof Klatte (D-KBP- 031-EWG) in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehenden Bedingungen für alle gegen- wärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Im Übrigen gelten die Deck- bzw. Besa- mungsbedingungen des Oldenburger Verbandes. Die Decksaison beginnt am 15. Februar 2021 und endet am 15. August 2021. Samenbestellungen Bitte geben Sie Ihre Samenbestellung bis spätestens 10 Uhr telefonisch (04472 947510), per Fax (04472 947512) oder über das Samenbestellformular auf dieser Webseite auf! Bei Ta- gesversand mit HippoXpress telefonisch bis 8 Uhr! Für die Samenbestellung von Hengsten, die im Ausland stationiert sind, benötigen wir diese ebenso bis 8 Uhr! Folgende Angaben müssen bei der Samenbestellung angegeben werden: • gewünschter Hengst • Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers mit Telefonnummer • vollständige Anschrift des besamenden Tierarztes / Verwenders • Angaben der Stute Name, Lebensnummer, Kopie der Abstammung, Zuchtverband • vollständige abweichende Lieferadresse • Mitgliedsnummer vom Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll (Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison bei uns einzureichen) Hinweis Hengste, insbesondere die Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, werden erst nach abgeschlossener und bestandener HLP ins HB I eingetragen und danach kann erst eine voll- ständige Registrierung der Fohlen stattfinden. Wir werden alle Hengste, die im Deckeinsatz stehen und noch nicht im HB I eingetragen sind, zu den vorgesehenen HLP anmelden. Sollte ein Hengst die Prüfung nicht bestehen, sind wir nicht verpflichtet, die Prüfung zu wieder- holen. Sollte ein Hengst den Eintrag ins HB I nicht schaffen, können von den Verbänden nur Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden. Verfügbarkeit und Bestellung der Hengste auf dem Zuchthof Klatte Innerhalb Deutschlands kann an allen Tagen, bis auf Einschränkungen an Sonn- und Feierta- gen (regional beschränkt), Samen verschickt werden. Eine Abholung ist jedoch täglich mög- lich. Bei stark frequentierten Hengsten behält sich die Deckstation vor, die Samenabgabe pro Rosse/Stute einzuschränken bzw. die Stuten vorrangig auf der Station in Klein Roscharden zu besamen. Im Inland versenden wir vorrangig Frischsamen. Sollte ein Hengst jedoch im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, bieten wir Ihnen an, wenn möglich, TG-Sperma einzusetzen, oder auf Wunsch einen anderen Hengst der Station zu nutzen. In Rechnung gestellt wird nur der zuletzt in Anspruch genommene Hengst. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlos- sen, Reklamationen sind am Folgetag zu melden, ansonsten wird der Transport in Rechnung gestellt. Versand von Samen ins Ausland erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorkasse. Sendungen via Hippoexpress nach/von Holland, Belgien, Frankreich Samenlieferungen am Samstag und Sonntag sind nur nach vorheriger Anmeldung am Frei- tag bis 10.00 Uhr möglich. Samenlieferungen können ausschließlich mit einem gültigen Tra- ces Attest ins Ausland verschickt werden. Hengste die im Ausland stationiert sind Samen der im Ausland stationierten Hengste kann an allen Tagen bis auf Samstag und Sonn- tag und an Feiertagen (regional beschränkt) bestellt werden, das bedeutet sonntags und montags kann kein Samen bezogen werden. Der Samen ist immer einen Tag im Voraus, bis spätestens 16.00 Uhr, zu bestellen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf mehrere Porti- onen pro Rosse. Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Stuteneigentümers und sind gesondert bei uns nachzufragen. Bei Lieferungen aus dem Ausland fallen zusätzliche Kosten für Gesundheitspapiere, Zoll, etc. an, die zu Lasten des Stutenbesitzers gehen. Die Samen- lieferung erfolgt über Nachtexpress, Lieferung folglich am Tag nach Bestellung. Eine Sen- dung ist in Verzug, wenn diese nicht am nächsten Werktag eintrifft. Reklamationen müssen umgehend schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten werden die Versandkosten in Rechnung gestellt. Samenversand in und aus dem Ausland Kosten für den Samenversand sowie die damit verbundenen Kosten für das Veterinärat- test gehen zu Lasten des Stutenbesitzers und werden nach Aufwand weiter berechnet. Decktaxensplitting und Bezahlung für Frischsamenlieferungen der im Katalog aufge- führten Hengste Der Zuchthof Klatte bietet seinen Züchtern ein Decktaxensplitting an: 1. Die Besamungstaxe von 300,- EUR bei Frischsamenbestellung von jedem unserer Hengs- te gilt für die gesamte Dauer der Decksaison und ist vom Züchter in jedem Fall zu bezah- len (TG-Decktaxensplitting bei einigen Hengsten auf Anfrage). Sie deckt den Aufwand der Spermagewinnung und Aufbereitung des Frischsamens ab, sowie anteilig Kosten der Ver-
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