Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zuchthofes Klatte
Alle Stuteneigentümer, die Hengste und Leistungen der EU-Station Zuchthof Klatte (D-KBP-
031-EWG) in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehenden Bedingungen für alle gegen-
wärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Im Übrigen gelten die Deck- bzw. Be-
samungsbedingungen des Oldenburger Verbandes. Die Decksaison beginnt am 01. Februar
2017 und endet am 15. August 2017.
Samenbestellungen
Bitte geben Sie Ihre Samenbestellung telefonisch (04472 947510), per Fax (04472 947512)
oder über das Samenbestellformular im Internet
(www.klatte.de)bis spätestens 10.00 Uhr
auf!
Folgende Angaben müssen bei der Samenbestellung angegeben werden:
• gewünschter Hengst
• Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers
• Angabe des besamenden Tierarztes / Verwenders
• Angaben der Stute Name, Lebensnummer, Kopie der Abstammung
• Mitgliedsnummer vom Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll
(Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison bei uns einzureichen)
Hinweis
Hengste, insbesondere die Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, werden erst
nach abgeschlossener und bestandener HLP ins HB I eingetragen und danach kann erst
eine vollständige Registrierung der Fohlen stattfinden.
Wir werden alle Hengste, die im Deckeinsatz stehen und noch nicht im HB I eingetragen
sind, zu den vorgesehenen HLP anmelden. Sollte ein Hengst die Prüfung nicht bestehen,
sind wir nicht verpflichtet, die Prüfung zu wiederholen.
Sollte ein Hengst den Eintrag ins HB I nicht schaffen, können von den Verbänden nur Ge-
burtsbescheinigungen ausgestellt werden.
Verfügbarkeit und Bestellung
Hengste auf dem Zuchthof Klatte
Der Samen kann an allen Tagen, bis auf Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen (be-
schränkt regional) verschickt werden. Eine Abholung ist jedoch täglich möglich. Bei stark
frequentierten Hengsten behält sich die Deckstation vor, die Samenabgabe pro Rosse/Stu-
te einzuschränken bzw. die Stuten vorrangig auf Station in Klein Roscharden zu besamen.
Im Inland versenden wir vorrangig Frischsamen. Sollte ein Hengst jedoch im Laufe der
Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur
Verfügung stehen, bieten wir Ihnen an, wenn möglich, TG-Sperma einzusetzen, oder auf
Wunsch einen anderen Hengst der Station zu nutzen. In Rechnung gestellt wird nur der
zuletzt in Anspruch genommene Hengst.
Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen, Reklamationen sind am Folgetag
zu melden, ansonsten wird der Transport in Rechnung gestellt. Versand von Samen ins
Ausland erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorkasse.
Hengste der Station Helgstrand
Der Samen kann an allen Tagen bis auf Samstag und Sonntag und an Feiertagen (be-
schränkt regional) bestellt werden, das bedeutet sonntags und montags kann kein Samen
bezogen werden. Der Samen ist immer ein Tag im voraus bis spätestens 10.00 Uhr zu be-
stellen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf mehrere Portionen pro Rosse.
Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Stuteneigentümers und sind gesondert bei
uns nachzufragen. Bei Lieferungen aus dem Ausland fallen zusätzliche Kosten an, u.a. für
Zoll, Gesundheitspapiere, etc..
Decktaxensplitting und Bezahlung
für Frischsamenlieferungen der im Katalog aufgeführten Hengste.
Der Zuchthof Klatte bietet seinen Züchtern ein Decktaxensplitting an:
1. Die Besamungstaxe von 300,- EUR bei Frischsamenbestellung von jedem unserer Hengs-
te gilt für die gesamte Dauer der Decksaison und ist vom Züchter in jedem Fall zu bezah-
len. Sie deckt den Aufwand der Spermagewinnung und Aufbereitung des Frischsamens
ab, sowie anteilig Kosten der Vermarktung und administrativem Aufwand. Es besteht kein
Anspruch auf Gutschriften oder Rabatte bei der Besamungstaxe. Die Besamungstaxe wird
bei der ersten Besamung Ihrer Stute fällig. Nicht enthalten sind in der Besamungstaxe die
Kosten für EU-Zeugnis, Spermaversand und Tierarztkosten sowie Pensionskosten.
2. Der zweite Teil der jeweiligen Decktaxe ist die Trächtigkeitstaxe und erst bei nachgewie-
sener Trächtigkeit Ihrer Stute fällig. Stichtag ist die Trächtigkeit am 60. Tag nach der letz-
ten Besamung. Der Nachweis der Nichtträchtigkeit ist vom Züchter mit einem schriftlichen
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