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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zuchthofes Klatte

Alle Stuteneigentümer, die Hengste und Leistungen der EU-Station Zuchthof Klatte (D-KBP-

031-EWG) in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehenden Bedingungen für alle gegen-

wärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Im Übrigen gelten die Deck- bzw. Be-

samungsbedingungen des Oldenburger Verbandes. Die Decksaison beginnt am 01. Februar

2017 und endet am 15. August 2017.

Samenbestellungen

Bitte geben Sie Ihre Samenbestellung telefonisch (04472 947510), per Fax (04472 947512)

oder über das Samenbestellformular im Internet

(www.klatte.de)

bis spätestens 10.00 Uhr

auf!

Folgende Angaben müssen bei der Samenbestellung angegeben werden:

• gewünschter Hengst

• Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers

• Angabe des besamenden Tierarztes / Verwenders

• Angaben der Stute Name, Lebensnummer, Kopie der Abstammung

• Mitgliedsnummer vom Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll

(Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison bei uns einzureichen)

Hinweis

Hengste, insbesondere die Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, werden erst

nach abgeschlossener und bestandener HLP ins HB I eingetragen und danach kann erst

eine vollständige Registrierung der Fohlen stattfinden.

Wir werden alle Hengste, die im Deckeinsatz stehen und noch nicht im HB I eingetragen

sind, zu den vorgesehenen HLP anmelden. Sollte ein Hengst die Prüfung nicht bestehen,

sind wir nicht verpflichtet, die Prüfung zu wiederholen.

Sollte ein Hengst den Eintrag ins HB I nicht schaffen, können von den Verbänden nur Ge-

burtsbescheinigungen ausgestellt werden.

Verfügbarkeit und Bestellung

Hengste auf dem Zuchthof Klatte

Der Samen kann an allen Tagen, bis auf Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen (be-

schränkt regional) verschickt werden. Eine Abholung ist jedoch täglich möglich. Bei stark

frequentierten Hengsten behält sich die Deckstation vor, die Samenabgabe pro Rosse/Stu-

te einzuschränken bzw. die Stuten vorrangig auf Station in Klein Roscharden zu besamen.

Im Inland versenden wir vorrangig Frischsamen. Sollte ein Hengst jedoch im Laufe der

Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur

Verfügung stehen, bieten wir Ihnen an, wenn möglich, TG-Sperma einzusetzen, oder auf

Wunsch einen anderen Hengst der Station zu nutzen. In Rechnung gestellt wird nur der

zuletzt in Anspruch genommene Hengst.

Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen, Reklamationen sind am Folgetag

zu melden, ansonsten wird der Transport in Rechnung gestellt. Versand von Samen ins

Ausland erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorkasse.

Hengste der Station Helgstrand

Der Samen kann an allen Tagen bis auf Samstag und Sonntag und an Feiertagen (be-

schränkt regional) bestellt werden, das bedeutet sonntags und montags kann kein Samen

bezogen werden. Der Samen ist immer ein Tag im voraus bis spätestens 10.00 Uhr zu be-

stellen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf mehrere Portionen pro Rosse.

Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Stuteneigentümers und sind gesondert bei

uns nachzufragen. Bei Lieferungen aus dem Ausland fallen zusätzliche Kosten an, u.a. für

Zoll, Gesundheitspapiere, etc..

Decktaxensplitting und Bezahlung

für Frischsamenlieferungen der im Katalog aufgeführten Hengste.

Der Zuchthof Klatte bietet seinen Züchtern ein Decktaxensplitting an:

1. Die Besamungstaxe von 300,- EUR bei Frischsamenbestellung von jedem unserer Hengs-

te gilt für die gesamte Dauer der Decksaison und ist vom Züchter in jedem Fall zu bezah-

len. Sie deckt den Aufwand der Spermagewinnung und Aufbereitung des Frischsamens

ab, sowie anteilig Kosten der Vermarktung und administrativem Aufwand. Es besteht kein

Anspruch auf Gutschriften oder Rabatte bei der Besamungstaxe. Die Besamungstaxe wird

bei der ersten Besamung Ihrer Stute fällig. Nicht enthalten sind in der Besamungstaxe die

Kosten für EU-Zeugnis, Spermaversand und Tierarztkosten sowie Pensionskosten.

2. Der zweite Teil der jeweiligen Decktaxe ist die Trächtigkeitstaxe und erst bei nachgewie-

sener Trächtigkeit Ihrer Stute fällig. Stichtag ist die Trächtigkeit am 60. Tag nach der letz-

ten Besamung. Der Nachweis der Nichtträchtigkeit ist vom Züchter mit einem schriftlichen

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